Informationen für Gewerbetreibende
Anzeige- und Erlaubnispflichten
Wenn Sie Abfälle gewerblich sammeln, befördern, handeln oder makeln, müssen Sie dies vor Beginn der Tätigkeit beim Kreis Höxter anzeigen.
Sonderregelung für Handwerks-, Garten- und Landschaftsbaubetriebe oder Bauunternehmen. Da diese im Rahmen ihres wirtschaftlichen Unternehmens Abfall transportieren ist lediglich eine einfache Anzeige nach Kreislaufwirtschaftsgesetz §53 erforderlich.
Für die Beförderung gefährlicher Abfälle ist zusätzlich eine behördliche Erlaubnis erforderlich (Erlaubnis nach § 54 KrWG).
Gebührenübersicht
- Erzeuger-, Entsorgernummernvergabe: 50 €
- Anzeige nach § 53 KrWG Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen
50 € Grundgebühr + Aufwand → i. d. R. 90 – 150 € - Erlaubnis nach § 54 KrWG Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen:
nach Aufwand i.d.R. 4–6 Stunden à 280-450€ - Anzeige einer gewerblichen / gemeinnützigen Sammlung nach § 18 KrWG:
nach Aufwand i. d. R. 50–100 €
Gesetzliche Grundlagen
Kreislaufwirtschaftsgesetz – regelt die Abfallwirtschaft in Deutschland.
Mit dem neuen KrWG vom 24. Februar 2012 haben sich erhebliche abfallrechtliche Veränderungen ergeben, insbesondere für Handwerksbetriebe.
Spätestens ab dem 01.06.2014 setzt dann jeder Abfalltransport mindestens voraus, dass der Betrieb diese Transporte vorab gegenüber der Behörde angezeigt hat. Falls „gefährliche Abfälle“ transportiert werden, ist sogar zwingend eine behördliche Erlaubnis vorgeschrieben.
Nähere Informationen finden Sie im unten aufgeführten Merkblatt zur Anzeige- und Erlaubnisverordnung sowie die dazugehörigen Anträge/Formulare.
Gewerbeabfallverordnung– Getrennthaltung, Dokumentation & Verwertungspflichten
Die GewAbfV verpflichtet Unternehmen zur ordnungsgemäßen Getrennthaltung von Abfällen (z. B. Papier, Glas, Kunststoffe, Bioabfälle, Metalle, Holz) und zur Dokumentation der Entsorgung.
Das betrifft alle Abfälle, die in einem Betrieb anfallen, somit auch den Büroabfall.
Falls eine Getrennthaltung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist, muss dies nachgewiesen werden.
Wie entsorge ich als Gewerbetreiber meine Abfälle?
Ablauf – Schritt für Schritt
- Materialtrennung sicherstellen
Stellen Sie sicher, dass Ihr Abfall gemäß GewAbfV nach Kategorien getrennt gesammelt wird (z. B. Papier, Bio, Metall, etc.). - Behördliche Anzeige bei Abfalltransport
Für gewerbliche Transporte, insbesondere gefährliche Abfälle, ist eine Anmeldung bzw. Erlaubnis bei der Behörde erforderlich. - Auswahl eines Entsorgers
Entscheiden Sie sich für ein zugelassenes Entsorgungsunternehmen, je nach Art und Menge Ihrer Abfälle. - Umsetzung & Nachweis
Sorgen Sie für die ordnungsgemäße Lagerung/Abholung/Lieferung Ihrer Abfälle, eine ordnungsgemäße Entsorgung und bewahren Sie alle Nachweise (Abholscheine, Rechnungen, Wiegescheine) auf. - Offene Fragen?
Klären Sie offene Fragen über den Abfallservice des Kreises Höxter.
Formulare & Merkblätter
Frau A. Schnauder
Abfallwirtschaft und Bodenschutz
Moltkestraße 12
37671 Höxter
Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Mo. bis Do. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Herr V. Mönnekes
Abfallwirtschaft und Bodenschutz
Moltkestraße 12
37671 Höxter
Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Mo. bis Do. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

