Mülltonne nicht geleert. Was nun?
Grundsätzlich lässt das Entsorgungspersonal einen Abfallbehälter nicht ohne Anlass stehen. Fehlbefüllungen werden in der Regel durch einen Hinweis direkt am Behälter kenntlich gemacht.
Fehlt ein solcher Hinweis und ist Ihr Behälter dennoch voll, so ist das Fahrzeug vermutlich aus einem anderem Grund daran vorbeigefahren.
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Abfallbehälter rechtzeitig bereitstellen
Damit Ihre Abfallbehälter zuverlässig geleert werden können, stellen Sie diese bitte spätestens um 6:00 Uhr morgens gut sichtbar an der Straße bereit. Durch unvorhersehbare Änderungen - etwa Baustellen, Umleitungen, Fahrzeugausfälle oder Vertretungen - kann es passieren, dass die Abfuhr früher oder später als gewohnt erfolgt.
Üblicherweise werden die Abfallbehälter schon am Vorabend bereitgestellt. Unsere Abfall-App erinnert Sie zuverlässig an die Abholtermine.
Behälter überfüllt
Wenn der Deckel nicht vollständig geschlossen ist, können während des Kippvorgangs Abfälle herausfallen. Überfüllte Behälter werden daher nicht geleert.
Ragen Säcke oder andere Materialien aus dem Behälter, können sie beim Anheben einklemmen oder herunterfallen. Besonders problematisch ist es, wenn dadurch die Kammleiste verdeckt wird - dann kann der Behälter nicht sicher gegriffen werden.
Unzulässige oder gefährliche Abfälle
Materialien wie Steine, Bauschutt, Baumwurzeln, Autoreifen etc. dürfen nicht über die Abfallbehälter des Kreises Höxter entsorgt werden und können das Fahrzeug beschädigen. Solche Behälter werden daher nicht geleert.
Behälter beschädigt
Ist ein Behälter so stark beschädigt, dass er beim Anheben brechen oder herunterfallen könnte, wird dieser nicht geleert. Bitte melden Sie sichtbare Schäden beim Kreis Höxter. Ein Austausch aufgrund von Verschleiß ist in der Regel kostenfrei .
Abfallbehälter zu schwer
In der Praxis wird das zulässige Höchstgewicht der Abfallbehälter nur selten überschritten und ist dann in der Regel auf eine Fehlbefüllung zurückzuführen. Meist passiert es bei Renovierungsarbeiten, großen Gartenaktionen oder bei der Befüllung mit sehr schwerem Material (Bauschutt, Steine, Erde, etc.)
Ist ein Behälter zu schwer, kann er nicht geleert werden und bleibt stehen. Ein Anspruch auf eine nachträgliche Abfuhr besteht in diesem Fall nicht.
Es sind noch Abfälle in meiner Tonne
In manchen Fällen lässt sich ein Abfallbehälter beim Kippen nicht vollständig entleeren. Das passiert zum Beispiel, wenn der Inhalt festgestampft, verklebt, festgefroren oder durch sperrige Gegenstände blockiert ist.
Üblicherweise werden die Behälter beim Kippen mehrmals gegen die Schüttung geschlagen. Die Behälter stehen dabei nahezu senkrecht, damit sich der Inhalt lösen kann. Alles, was sich dabei nicht von selbst löst, bleibt in der Tonne zurück.
Es ist den Mitarbeitenden nicht zuzumuten, in jeden Behälter hineinzuschauen oder manuell nachzuhelfen. Daher sind die Nutzerinnen und Nutzer verpflichtet, ihre Tonnen so zu befüllen, dass eine reibungslose Entleerung möglich ist. Bei Bedarf sollte der Abfall vorher aufgelockert werden.
Meine Straße ist versperrt und die Tonne voll
Manchmal ist eine Straße so blockiert, dass das Entsorgungsfahrzeug sie nicht sicher befahren kann - etwa durch falsch abgestellte Fahrzeuge, Baustellen oder andere Hindernisse. In solchen Fällen ist eine reguläre Leerung nicht möglich.
Wenn Ihre Straße vorübergehend blockiert oder nicht befahrbar ist, stellen Sie Ihre Abfallbehälter bitte an die nächstgelegene Straße, die mit dem Entsorgungsfahrzeug gefahrlos erreicht werden kann. Nur so kann eine Leerung gewährleistet werden.
Meine Straße wurde nicht angefahren
Gerade in verkehrsberuhigten Bereichen, engen Nebenstraßen oder bei Baustellen kommt es immer häufiger vor, dass parkende Autos, Wohnmobile oder Handwerkerfahrzeuge die Durchfahrten blockieren. Bitte beachten Sie, dass die Entsorgungsfahrzeuge grundsätzlich nur auf Fahrwegen oder in Bereichen betrieben werden dürfen, die ein sicheres Fahren ermöglichen. Zu den Anforderungen zählen u.a.:
- Zufahrten müssen sicher und frei erreichbar sein. Das Fahrzeug darf ausschließlich auf Flächen fahren, die ein gefahrloses Rangieren ermöglichen.
- Mindestens 3,55 m Durchfahrtsbreite sind erforderlich, samt einer tragfähigen Oberfläche für Fahrzeuge bis 26 Tonnen.
- Ein Lichtraumprofil von 4,50 m muss frei sein (keine Äste, Dächer, Leitungen oder Wimpelketten im Fahrbahnbereich). Der Straßenüberwuchs muss von den Anwohnern regelmäßig zurückgeschnitten werden.
- Jeweils 0,5 m Sicherheitsabstand zu parkenden Fahrzeugen oder festen Bauwerken müssen auf beiden Seiten eingehalten werden.
- Kurven und Einmündungen dürfen nicht durch parkende Fahrzeuge eingeengt sein - der Wendekreis muss frei bleiben.
- Sackgassen dürfen nur befahren werden, wenn vor Ort eine ausreichende Wendemöglichkeit verfügbar ist .
Diese Vorgaben dienen dem Schutz von Fahrerinnen und Fahrern, Fußgängerinnen und Fußgängern sowie allen Verkehrsteilnehmenden. Hintergrund sind zahlreiche schwere Unfälle, die durch den eingeschränkten Sichtbereich großer Fahrzeuge verursacht wurden.
Was bedeutet das für Anwohnerinnen und Anwohner?
Sollte Ihre Straße aufgrund solcher Einschränkungen nicht anfahrbar sein, bringen Sie Ihre Abfallbehälter bitte zur nächstgelegenen, für das Entsorgungsfahrzeug erreichbaren Straße. Nur dort ist eine sichere Leerung möglich - für Sie und für die Mitarbeitenden der Abfallwirtschaft.
Abfallbehälter ohne Barcode
Der Barcode zeigt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf den Entsorgungsfahrzeugen, dass ein Abfallbehälter ordnungsgemäß angemeldet ist und abgeholt werden darf.
Behälter ohne Barcoe gelten als nicht angemeldet - zum Beispiel neu gekaufte Tonnen aus dem Baumarkt.
Behälter nach der Leerung verschwunden oder defekt
Wenn Ihr Abfallbehälter nach der Leerung fehlt oder beschädigt wurde, melden Sie dies bitte dem Kreis Höxter.
Abfallservice Hotline
Abfallwirtschaft und Bodenschutz
Moltkestraße 12
37671 Höxter
